Teilnahmebedingungen Floßrennen im Rahmen von "Voll die Ruhr"

Verbände, Schulen, Vereine und Organisationen sind herzlich eingeladen,

sich mit einem selbstgebauten Floß an der Fahrt zu beteiligen.

Anmeldungen zur Fahrt sind möglich bis zum 25.05.2017.

Folgende Richtlinien sind für die Floßfahrt maßgeblich und müssen

eingehalten werden – ansonsten werden Flöße von der Teilnahme

ausgeschlossen.

 

  • Die Floßgröße darf max. 2,00 m x 5,00 m betragen.
  • Als Schwimmkörper können alle schwimmfähigen Materialien wie

Fässer, Porestar, etc. benutzt werden.

  • Jegliche Verunreinigung des Gewässers durch Materialien ist untersagt.
  • An jeder Ecke ist ein stabiler Haken zu befestigen

(zu Transportzwecken).

  • Jedes Floß ist mit einem Schild zu kennzeichnen, auf dem der Name

der Organisation oder des Floßes deutlich erkennbar sein muss.

  • Alle Mitglieder der Besatzung müssen Schwimmer sein.
  • Für jeden Teilnehmer muss ein Rettungsmittel (Schwimmweste)

mitgeführt werden.

  • An dem Floß müssen zwei Seiten- und ein Heckruder befestigt sein.
  • Außerdem sind Ruder, Paddel sowie ein stabiles Seil mitzuführen.
  • Das Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken ist ebenso

verboten wie offenes Feuer (auch Grill!) an Bord.

  • Die Absprachen für den Hin- und Rücktransport werden 2 Wochen vor

der Floßfahrt zwischen der Veranstaltergemeinschaft und den

teilnehmenden Organisationen getroffen.

  • Prämiert wird nicht das schnellste Floß, vielmehr sind Kreativität und

Originalität bei der Bauweise des Floßes sowie die Ausstattung der

Teilnehmer maßgeblich.

  • Das absichtliche Kollidieren mit anderen Flößen ist verboten.
  • Die Aufbauten sind im Schleusenkanal niederzulegen und zu sichern!
  • Jede teilnehmende Mannschaft hat sich so zu verhalten, dass niemand

gefährdet oder geschädigt werden kann.

  • Den Anweisungen des Veranstalters sowie der Wasserrettungsdienste

ist in jedem Falle unverzüglich Folge zu leisten !

 

  • Von Seiten des Veranstalters, wird jegliche Haftung beim

Transport der Flöße ausgeschlossen.

 

Je Mülheimer Floß kann ein Zuschuss von max. 100,00 € für Material

gewährt werden. Dieser Betrag kommt nur dann zur Auszahlung, wenn

  • das Floß ordnungsgemäß zurücktransportiert wurde und
  • die Originalbelege bis zwei Wochen nach Veranstaltung beim Amt für Kinder, Jugend und Schule vorgelegt werden.

Bei Vorlage der Belege ist die Bankverbindung der Organisation anzugeben.

Das Nichtbeachten der Richtlinien führt zum Ausschluss von der Floßfahrt.

 

   Stadtjugendring                       Amt für Kinder, Jugend und Schule

Mülheim an der Ruhr                            Mülheim an der Ruhr