Teilnahmebedingungen für Ferienspiele und Ferienprojekte
1. Veranstalter
Der Veranstalter ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
2. Teilnahmeberechtigte
Je nach Art des Angebotes können Kinder und Jugendliche im Alter von / bis (siehe Angebotsbeschreibung) teilnehmen, die Einwohner*innen der Stadt Mülheim an der Ruhr sind.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung der Teilnehmerin / des Teilnehmers in einer Ferienspielgruppe / einem Ferienprojekt zustande.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages.
Eine Stornierung und Rückerstattung des Teilnahmebeitrages ist nur möglich, wenn das Kind aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Unfall) nicht zu den Veranstaltungen erscheint und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
4. Teilnahmebeitrag
Der Teilnahmebeitrag ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung und wird unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse festgesetzt.
Der Beitrag ist innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe des mit Übersendung des Ferienpasses mitgeteilten Kassenzeichens und des Teilnehmernamens auf ein Konto der Stadt Mülheim an der Ruhr zu überweisen. Wird die Bezahlform ”MülheimPass” gewählt, so ist dieser auf Verlangen vorzuzeigen.
5. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters erstreckt sich nur auf die Dauer der Veranstaltung wie in der Angebotsbeschreibung angegeben.
Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung obliegt den Erziehungsberechtigten.
6. Leitung / Verhalten der Teilnehmer
Das Ferienangebot wird durch Haupt- und / oder ehrenamtliche Betreuungskräfte der ausgewiesenen Veranstalter durchgeführt.
Den berechtigten Anweisungen der Betreuungskräfte ist Folge zu leisten.
Durch grobes, ordnungswidriges und gemeinschaftsschädigendes Verhalten schließen sich Teilnehmer*innen von der Gruppengemeinschaft aus. Die Betreuungskräfte sind berechtigt Teilnehmer*innen, die den Anordnungen zuwiderhandeln, gegen die Hausordnung verstoßen oder irgendwelche strafbaren Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken bzw. durch die Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.
Die Erziehungsberechtigten erklären durch die Anmeldung ihr Einverständnis zu einer solchen Maßnahme und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages besteht in diesem Fall nicht.
7. Programm
Das Programm jedes Angebotes ist auf die entsprechende Altersgruppe abgestimmt.
Die Angebotszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmbeschreibung.
Der Veranstalter behält sich wetterbedingte Programmänderungen vor (z.B. Regen bei einem Tagesausflug).
8. Erklärung der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind an den Aktionen der Ferienspiele teilnimmt und versichern, dass das Kind nicht an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die die Teilnahme verbietet und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Die Erziehungsberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass die Betreuungskräfte den Teilnehmer*innen keinerlei Medikamente verabreichen.
Weiterhin erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die vom Kind bei der Veranstaltung gemachten Foto- und Filmaufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden dürfen. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Ein Honorar wird nicht gezahlt. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
9. Versicherung/Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Teilnehmer*innen, die in die Veranstaltungen mitgebracht werden.
Für Schäden der angemeldeten Teilnehmer*innen und bei Diebstählen besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz durch den Veranstalter.
Es handelt sich um eine reine Freizeitmaßnahme, daher sind die Kinder und Jugendlichen nicht über den Veranstalter versichert. Es greifen die privaten Versicherungen (Haftpflicht, Kranken- und Unfallversicherung).
Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.